Das Abfallrecht ist ein Teilbereich des Umweltrechts und befasst sich mit der Regelung von Abfällen. Es umfasst Vorschriften zur Vermeidung, Sammlung, Beförderung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Das Ziel des Abfallrechts besteht darin, Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Abfällen zu schützen. Das deutsche Abfallrecht ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie in verschiedenen Verordnungen und EU-Richtlinien verankert. Zuständig für die Überwachung und Durchsetzung des Abfallrechts sind in Deutschland die Abfallbehörden der Bundesländer.