Das Abfallrecht regelt den Umgang mit Abfällen und basiert auf verschiedenen abfallrechtlichen Prinzipien. Dazu gehören das Verursacherprinzip, das besagt, dass derjenige, der Abfälle verursacht, auch für deren Entsorgung verantwortlich ist. Das Ziel der Abfallvermeidung besagt, dass Abfallmengen so gering wie möglich gehalten werden sollen. Des Weiteren gibt es das Prinzip der Abfallverwertung, wonach Abfälle wiederverwertet werden sollen, wenn möglich. Falls eine Verwertung nicht möglich ist, greift das Entsorgungsprinzip, bei dem eine fachgerechte Entsorgung vorgesehen ist. Das Abfallrecht orientiert sich zudem am Vorsorgeprinzip, das vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden fordert.