Abgeordnete sind Vertreterinnen und Vertreter des Volkes, die in gesetzgebenden Körperschaften wie dem Bundestag, Landtag oder Stadtrat sitzen. Sie werden in der Regel in allgemeinen Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und nehmen deren Interessen wahr. Als Abgeordnete haben sie das Recht, Gesetzesinitiativen einzubringen, an politischen Debatten teilzunehmen und über Gesetzesvorlagen abzustimmen. Sie üben ihr Mandat unabhängig aus und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die Dauer ihrer Amtszeit ist durch die jeweilige Wahlperiode festgelegt, und sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung.