Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge oder Aufforderung an einen Vertragspartner, ein bestimmtes Fehlverhalten zu unterlassen oder zu korrigieren. Im Arbeitsrecht wird eine Abmahnung häufig eingesetzt, um einen Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn aufzufordern, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten. Sie dient oft als Vorstufe zur Kündigung, da bei wiederholtem oder schwerwiegendem Fehlverhalten die Kündigung ausgesprochen werden kann. Auch im Wettbewerbsrecht oder im Urheberrecht können Abmahnungen von Unternehmen oder Rechteinhabern gegenüber Verletzern ausgesprochen werden, um eine Unterlassungserklärung zu erwirken und Schadenersatzforderungen geltend zu machen.