Die Abschiebung ist die zwangsweise Rückführung eines Ausländers in sein Heimatland oder in einen anderen Staat, in dem er rechtmäßig aufgenommen wird. Sie erfolgt, wenn der Aufenthaltstitel des Ausländers erloschen ist oder er gegen geltendes Aufenthaltsrecht verstoßen hat. Die Abschiebung wird von den Ausländerbehörden oder der Polizei durchgeführt und kann unter bestimmten Umständen auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Dabei müssen die Grundrechte des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. In manchen Fällen kann eine Abschiebung auch vorübergehend ausgesetzt oder aus humanitären Gründen verhindert werden.