Die Absicht ist ein subjektiver Tatbestandsbestand im Strafrecht und bedeutet, dass der Täter die Tat willentlich und zielgerichtet ausführt. Die Absicht ist eine höhere Form des Vorsatzes und setzt voraus, dass der Täter die Folgen seiner Handlung erkennt und diese Folgen bewusst herbeiführen will. Die Absicht ist relevant für die Frage der Schuld und Strafbarkeit. Im Strafprozess muss nachgewiesen werden, dass der Täter die Tat mit Absicht begangen hat. Liegt keine Absicht vor, kann dennoch eine fahrlässige Straftat vorliegen, wenn der Täter die Folgen seiner Handlung hätte erkennen und verhindern können.