Die absolute Mehrheit ist ein Begriff aus dem Wahlrecht und bedeutet, dass ein Kandidat oder eine Partei mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten muss, um einen Wahlsieg zu erzielen. Nur wenn ein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, ist er gewählt. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, kann ein zweiter Wahlgang notwendig werden, bei dem die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen erneut gegeneinander antreten. Die absolute Mehrheit kommt auch bei Abstimmungen in Parlamenten zur Anwendung, wenn bestimmte Entscheidungen getroffen werden sollen.