Die Abstammung bezeichnet die rechtliche und biologische Herkunft einer Person von ihren Eltern. Im Familienrecht ist die Abstammung von großer Bedeutung, da sie unter anderem über das Sorgerecht, das Erbrecht und den Unterhaltsanspruch entscheidet. Die rechtliche Abstammung wird durch die Geburt des Kindes festgestellt, wobei in vielen Fällen die Vaterschaftsanerkennung erforderlich ist, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Auch die Adoption führt zu einer neuen rechtlichen Abstammung. Die biologische Abstammung hingegen ist unveränderbar und ergibt sich aus der Verwandtschaft der Eltern zu ihrem Kind auf genetischer Ebene.