Die abstrakte Normenkontrolle ist ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht, bei dem die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm allgemein und unabhängig von einem konkreten Fall überprüft wird. In Deutschland ist die abstrakte Normenkontrolle vor allem im Rahmen des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte vorgesehen. Mit ihr kann die Vereinbarkeit von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen mit der Verfassung überprüft werden. Die abstrakte Normenkontrolle kommt zum Einsatz, wenn es darum geht, eine abstrakte Rechtsfrage zu klären und die allgemeine Gültigkeit einer Norm festzustellen, ohne dass ein konkreter Rechtsstreit vorliegen muss.