Die planungsrechtliche Abwägung ist ein Verfahren im Baurecht und bezieht sich auf die Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen bei der Erstellung oder Änderung von Bauleitplänen, wie zum Beispiel Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplänen. Dabei werden die unterschiedlichen Belange und Anliegen der Betroffenen, wie Anwohner, Umweltschutz oder wirtschaftliche Interessen, sorgfältig gegeneinander abgewogen. Das Ziel ist es, einen möglichst ausgewogenen und gerechten Kompromiss zu finden, der die verschiedenen Interessen angemessen berücksichtigt. Die planungsrechtliche Abwägung ist ein wichtiger Bestandteil des planungsrechtlichen Verfahrens und sichert die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen im Baubereich.