Das Abwehrrecht ist ein Begriff aus dem Recht und bezeichnet das Recht einer Person, sich gegen rechtswidrige Angriffe auf ihre Rechte oder Interessen zu verteidigen. Das Abwehrrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverteidigungsrechts und ermöglicht es einer Person, notfalls Gewalt anzuwenden, um sich selbst oder andere vor einem Angriff zu schützen. Dabei sind jedoch bestimmte rechtliche Grenzen zu beachten, um keine Straftat zu begehen. Das Abwehrrecht findet unter anderem im Strafrecht und im Zivilrecht Anwendung, wenn es darum geht, sich gegen körperliche Angriffe, Eingriffe in das Eigentum oder andere rechtswidrige Handlungen zu verteidigen.