Das Adhäsionsverfahren ist ein Verfahren im Strafrecht, das es einem Opfer ermöglicht, seine zivilrechtlichen Ansprüche im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Dabei werden die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers, wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld, durch das Strafgericht entschieden. Das Adhäsionsverfahren dient dazu, dem Opfer eine effiziente und schnelle Möglichkeit zu bieten, Schadenersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen, ohne ein separates Zivilverfahren einleiten zu müssen. Das Opfer kann im Rahmen des Adhäsionsverfahrens als Nebenkläger auftreten und hat die Möglichkeit, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, der seine Interessen vertritt.