Die allgemeine Abwägung ist ein juristisches Prinzip, das bei verschiedenen Entscheidungen angewendet wird, bei denen es darum geht, unterschiedliche Interessen und Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Dabei werden die Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken sowie die Folgen einer Entscheidung sorgfältig gegeneinander abgewogen. Die allgemeine Abwägung kommt beispielsweise im Verwaltungsrecht bei der Abwägung von öffentlichen Belangen im Rahmen von Baugenehmigungen oder Planfeststellungsverfahren zur Anwendung. Auch im Strafrecht kann eine Abwägung von strafmildernden und straferschwerenden Umständen stattfinden, um das Strafmaß festzulegen.