Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein grundrechtlich geschütztes Recht, das in vielen Verfassungen und Menschenrechtskonventionen verankert ist. Es umfasst das Recht eines jeden Menschen auf Achtung seiner persönlichen Ehre, seiner Privatsphäre, seiner Identität und seiner Selbstbestimmung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor Eingriffen in die persönliche Sphäre, wie zum Beispiel die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen, die Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder die Verletzung der Intimsphäre. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Daten verarbeitet und genutzt werden, fällt unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht.