Das allgemeine Verwaltungsrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts und umfasst die grundlegenden Rechtsprinzipien und Regelungen, die für die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden gelten. Es regelt die Befugnisse und Pflichten der Verwaltung, die Rechtsgrundlagen von Verwaltungsentscheidungen, das Verwaltungsverfahren und die Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte. Das allgemeine Verwaltungsrecht ist von besonderer Bedeutung, da es die Grundlage für viele weitere spezielle Regelungen im Verwaltungsrecht bildet. Es gewährleistet, dass die Verwaltung ihre Aufgaben rechtmäßig und im Rahmen der geltenden Gesetze erfüllt und den Bürgern Rechtsschutz gegenüber Verwaltungsentscheidungen bietet.