Das Amtsgericht (AG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die unterste Stufe der Gerichtsorganisation in Deutschland. Es ist für eine Vielzahl von zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren zuständig und gehört zur Gerichtsbarkeit des jeweiligen Bundeslandes. Das Amtsgericht entscheidet über Streitigkeiten in geringem Wertumfang, Familiensachen, Nachlassangelegenheiten, Mietstreitigkeiten und viele andere Rechtsstreitigkeiten. Zudem führt das Amtsgericht Strafverfahren durch, wenn es sich nicht um schwere Straftaten handelt. In Strafsachen tritt das Amtsgericht in der Regel als Schöffengericht auf, bei dem neben dem Berufsrichter auch ehrenamtliche Richter (Schöffen) an der Entscheidung beteiligt sind.