Die Analogie und der e contrario-Schluss sind juristische Methoden der Gesetzesauslegung. Die Analogie bezeichnet die Anwendung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist, aber dem geregelten Sachverhalt ähnlich ist. Dabei wird aufgrund der Ähnlichkeit eine vergleichbare Rechtsfolge gezogen. Der e contrario-Schluss hingegen bezieht sich auf die Situation, in der aus einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung abgeleitet wird, dass für einen vergleichbaren, aber nicht genannten Sachverhalt eine andere Rechtsfolge gelten soll, da er nicht ausdrücklich geregelt ist. Beide Methoden dienen dazu, Rechtslücken zu schließen und die Gleichbehandlung von vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen.