Das Anerkenntnis ist ein prozessuales Rechtsinstitut, das im Zivilprozess Anwendung findet. Es bezeichnet die Zustimmung einer Partei zu einer Forderung oder einem Anspruch der Gegenseite. Durch das Anerkenntnis erkennt die Partei die Richtigkeit der Forderung an und verzichtet auf eine gerichtliche Klärung des Streitpunktes. Das Anerkenntnis führt dazu, dass die betreffende Forderung als rechtskräftig festgestellt gilt und vollstreckt werden kann. Es kann sowohl im Laufe eines Prozesses als auch vor Prozessbeginn erklärt werden und hat bindende Wirkung für beide Parteien. Das Anerkenntnis ermöglicht eine außergerichtliche Einigung und trägt zur Verfahrensbeschleunigung bei.