Die Anfechtung ist ein Rechtsinstitut, das in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung findet. Sie bezeichnet die gerichtliche oder außergerichtliche Erklärung einer Partei, dass ein Vertrag, eine Willenserklärung oder ein Rechtsgeschäft unwirksam ist und rückgängig gemacht werden soll. Eine Anfechtung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn beispielsweise eine Täuschung oder ein Irrtum vorlag, der die Zustimmung zur Willenserklärung beeinflusst hat. Die Anfechtung hat zur Folge, dass das betreffende Rechtsgeschäft als von Anfang an ungültig betrachtet wird. Sie dient dem Schutz der Parteien vor ungewollten oder irrtümlichen Rechtshandlungen und ermöglicht eine Korrektur von rechtlichen Fehlern.