Die Anfechtungsklage ist eine besondere Art der Verwaltungsklage und dient dazu, Verwaltungsakte gerichtlich überprüfen und für nichtig erklären zu lassen. Sie kommt zum Einsatz, wenn ein Betroffener der Ansicht ist, dass ein Verwaltungsakt rechtswidrig oder fehlerhaft erlassen wurde und seine Rechte dadurch verletzt werden. Mit der Anfechtungsklage kann der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht die Aufhebung des Verwaltungsaktes beantragen. Die Anfechtungsklage muss innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden und setzt voraus, dass der Betroffene zuvor Widerspruch gegen den Verwaltungsakt eingelegt hat. Die Anfechtungsklage ist ein bedeutsames Instrument des Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht.