Der Begriff „Angehörige“ bezeichnet in rechtlicher Hinsicht die nahe Verwandtschaft von Personen. Angehörige sind enge Familienmitglieder, wie Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister. Je nach Rechtsgebiet kann der Begriff eine unterschiedliche Bedeutung haben und Rechte oder Pflichten für die betroffenen Personen auslösen. Im Erbrecht haben Angehörige zum Beispiel Ansprüche auf den Nachlass eines Verstorbenen, während im Familienrecht Angehörige unterhaltspflichtig sein können. Auch im Sozialrecht können Angehörige eine Rolle spielen, wenn es um Ansprüche auf Sozialleistungen geht. Der Begriff „Angehörige“ ist wichtig für die Bestimmung von Verwandtschaftsverhältnissen und rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie.