Die Anklage ist eine rechtliche Handlung im Strafverfahren und bezeichnet die Erhebung einer Anklageschrift gegen einen Beschuldigten. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft verfasst und enthält die Vorwürfe gegen den Angeklagten sowie die beantragte Strafe. Die Anklage bildet die Grundlage für das Strafverfahren vor Gericht und muss bestimmten formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Sie wird dem Angeklagten zugestellt und dient als Grundlage für die Verteidigung. Die Anklage muss die Tatvorwürfe so konkret und detailliert beschreiben, dass der Angeklagte sich angemessen verteidigen kann. Die Anklage führt zum Beginn der Hauptverhandlung, in der die Vorwürfe geklärt und über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entschieden wird.