Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist eine bauliche Anlage oder eine Anlage mit besonderen Umweltauswirkungen, für die eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen in der Regel aufgrund ihrer Größe, Art oder ihrer Umweltauswirkungen einer besonderen Kontrolle durch die Behörden. Die Genehmigungspflicht soll sicherstellen, dass die Anlagen den gesetzlichen Vorgaben und Auflagen entsprechen und keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt darstellen. Die Genehmigung kann auch Auflagen und Bedingungen enthalten, die eingehalten werden müssen. Bei Verstößen gegen die genehmigungsrechtlichen Bestimmungen können behördliche Sanktionen oder eine Stilllegung der Anlage drohen.