Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind bauliche Anlagen oder Anlagen, für die keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. In vielen Ländern gibt es bestimmte Ausnahmen und Regelungen für kleinere oder weniger bedeutsame Anlagen, die keine besonderen Umweltauswirkungen haben und keine Genehmigungspflicht auslösen. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen können zum Beispiel kleinere Gartenhäuser, Garagen, Carports, Zäune oder ähnliche Bauwerke sein. Ob eine Anlage genehmigungsbedürftig ist oder nicht, hängt von den jeweiligen baurechtlichen Vorschriften und Regelungen ab. Auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen müssen jedoch die gesetzlichen Bauvorschriften und Baunormen einhalten.