Der Annahmeverzug ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner bereit ist, seine Leistung zu erbringen, der Gläubiger diese jedoch nicht annimmt. Der Annahmeverzug tritt ein, wenn der Gläubiger die Annahme der geschuldeten Leistung verweigert oder nicht rechtzeitig entgegennimmt, obwohl der Schuldner dazu in der Lage ist und die Leistung angeboten hat. Der Schuldner bleibt in diesem Fall von seiner Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit und der Gläubiger gerät in Verzug. Der Schuldner kann in einem solchen Fall die Leistung aufbewahren oder anderweitig verfügbar machen und auf Erfüllung bestehen. Der Annahmeverzug kann rechtliche Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche oder die Gefahr des Leistungsrisikos.