Der Anschluss- und Benutzungszwang ist ein Begriff aus dem öffentlichen Recht und bezeichnet die Verpflichtung von Grundstückseigentümern oder Anwohnern, sich an eine bestimmte Versorgungseinrichtung anzuschließen und diese zu nutzen. Der Anschluss- und Benutzungszwang kommt beispielsweise bei Wasserleitungen, Kanalisationen, Strom- oder Gasnetzen vor. Die Einrichtung der Versorgungsinfrastruktur ist häufig mit hohen Kosten verbunden, die von den Anliegern getragen werden müssen. Der Anschluss- und Benutzungszwang soll sicherstellen, dass alle Grundstücke und Anlieger von den Versorgungsleistungen profitieren und eine effiziente Versorgung gewährleistet wird. Die Einhaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs wird in der Regel von den kommunalen Versorgungsunternehmen überwacht.