Die Anspruchsgrundlage ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht und bezeichnet die rechtliche Grundlage, auf der ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Person Anspruch auf eine bestimmte Leistung, Entschädigung oder Handlung hat. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich in der Regel aus einem Gesetz oder einem Vertrag, das die Rechte und Pflichten der betroffenen Parteien regelt. Im Zivilrecht können verschiedene Anspruchsgrundlagen bestehen, wie zum Beispiel vertragliche Ansprüche, deliktische Ansprüche, ungerechtfertigte Bereicherung oder gesetzliche Schadensersatzansprüche. Die Anspruchsgrundlage ist entscheidend dafür, ob ein Anspruch vor Gericht durchsetzbar ist und ob die betroffene Person einen rechtlichen Anspruch auf die begehrte Leistung hat.