Eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gegründet wurde. Die öffentlich-rechtliche Anstalt ist organisatorisch und rechtlich von der staatlichen Verwaltung getrennt und hat eigene Rechte und Pflichten. Sie unterliegt der Aufsicht staatlicher Behörden und erfüllt in der Regel hoheitliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Daseinsvorsorge, Bildung, Gesundheitsversorgung oder Rundfunk. Öffentlich-rechtliche Anstalten sind in vielen Ländern verbreitet und dienen dazu, öffentliche Aufgaben effizient und unabhängig von staatlicher Verwaltung zu erfüllen. Beispiele für öffentlich-rechtliche Anstalten sind Rundfunkanstalten, Universitäten, Krankenhäuser oder Versorgungsbetriebe.