Die Anzeigepflicht im Baurecht besagt, dass bestimmte bauliche Vorhaben vor Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Baubehörde angezeigt werden müssen. Die Anzeigepflicht betrifft in der Regel kleinere und weniger komplexe Bauvorhaben, die keiner umfassenden Baugenehmigung bedürfen. Die Anzeige enthält Informationen über das geplante Bauvorhaben und dient dazu, dass die Baubehörde die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften überprüfen kann. Nach der Anzeige kann mit den Bauarbeiten begonnen werden, sofern die Baubehörde keine Einwände erhebt. Die Anzeigepflicht ist in den baurechtlichen Vorschriften der jeweiligen Länder geregelt und kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.