Der Arbeitgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Arbeitsstelle zur Verfügung stellt und einen Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber ist in der Regel verantwortlich für die Organisation und Führung des Arbeitsverhältnisses, die Zahlung des Arbeitsentgelts, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und den Schutz der Arbeitnehmerrechte. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer angemessen zu entlohnen, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und die Arbeitsbedingungen zu regeln. Arbeitgeber können Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen, Behörden oder andere Arbeitgeberarten sein. Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und schützt die Rechte beider Parteien.