Eine arbeitnehmerähnliche Person ist eine Person, die ähnlich wie ein Arbeitnehmer tätig ist, jedoch nicht als Arbeitnehmer im klassischen Sinne angestellt ist. Arbeitnehmerähnliche Personen können freie Mitarbeiter, Honorarkräfte, Werkvertragsnehmer oder andere Formen der Beschäftigung haben. Sie sind rechtlich nicht als Arbeitnehmer definiert, haben jedoch ähnliche Arbeitsbedingungen und Abhängigkeiten wie Arbeitnehmer. Arbeitnehmerähnliche Personen können Anspruch auf arbeitsrechtlichen Schutz haben und unterliegen bestimmten Regelungen, die ihre Arbeit und Rechte regeln. Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlicher Person kann rechtlich komplex sein und wird von den jeweiligen Umständen des Beschäftigungsverhältnisses bestimmt.