Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundrecht innerhalb der Europäischen Union (EU) und ermöglicht es EU-Bürgern, sich in einem anderen EU-Land frei zu bewegen und dort zu arbeiten. Sie garantiert das Recht, in einem anderen EU-Land eine Beschäftigung anzunehmen oder eine selbständige Tätigkeit auszuüben, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit fördert die Mobilität der Arbeitskräfte und trägt zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes bei. Sie gilt für Arbeitnehmer, Selbständige, Praktikanten und Auszubildende. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein bedeutsames Prinzip des europäischen Binnenmarktes und stärkt die Rechte und Chancen der EU-Bürger.