Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitgeber Arbeitnehmer an Dritte, in der Regel Unternehmen, verleiht, um dort vorübergehend tätig zu sein. Das AÜG enthält Regelungen zum Schutz der Leiharbeitnehmer und sieht unter anderem vor, dass Leiharbeitnehmer Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten des entleihenden Unternehmens haben. Es legt auch Höchstüberlassungsdauern fest und regelt die Zustimmungspflicht der Leiharbeitnehmer zur Überlassung. Das AÜG dient dazu, faire Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer in der Leiharbeit sicherzustellen.