Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist ein spezieller Bereich der Gerichtsbarkeit, der für die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist. Arbeitsgerichte sind in vielen Ländern eigenständige Gerichte, die auf arbeitsrechtliche Verfahren spezialisiert sind. Sie entscheiden über Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wie zum Beispiel Kündigungsschutzklagen, Lohnansprüche, Urlaubsansprüche, Arbeitszeitregelungen oder Mobbingvorwürfe. Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat das Ziel, arbeitsrechtliche Konflikte fair und sachgerecht zu lösen und die Rechte und Pflichten beider Parteien zu wahren. Die Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind in der Regel schneller und kostengünstiger als vor den allgemeinen Zivilgerichten.