Das Artenschutzrecht bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume erlassen werden. Artenschutzrechtliche Bestimmungen dienen dem Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Schutz der Arten vor Ausrottung und Gefährdung. In vielen Ländern gibt es spezielle Gesetze und Verordnungen, die den Handel, die Jagd oder die Zerstörung bestimmter geschützter Arten verbieten oder reglementieren. Das Artenschutzrecht ist Teil des Umweltrechts und international durch Abkommen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geregelt. Es hat das Ziel, die Lebensgrundlagen von gefährdeten Arten zu erhalten und die Biodiversität zu schützen.