Ein Assessor ist eine Person, die nach erfolgreichem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung die Befähigung zum Richteramt erlangt hat und für den höheren juristischen Dienst qualifiziert ist. Der Assessor ist in der Regel ein Jurist oder eine Juristin mit einem abgeschlossenen Jurastudium und den erforderlichen juristischen Examina. In einigen Ländern wird der Abschluss des Assessorexamens auch als Vollbefähigung bezeichnet, da der Assessor dann die volle Befähigung zum Richteramt besitzt. Der Assessor kann in verschiedenen juristischen Berufsfeldern tätig sein, wie zum Beispiel als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist oder in anderen juristischen Funktionen.