Das Asylgrundrecht ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, das in vielen Ländern in der Verfassung oder in Grundrechtskatalogen verankert ist. Es gewährt Asylsuchenden das Recht, in einem anderen Land Schutz vor politischer Verfolgung oder Lebensgefahr zu suchen und dort Asyl zu erhalten. Das Asylgrundrecht ist ein bedeutsames Menschenrecht und dient dem Schutz von Flüchtlingen und Verfolgten. Es gewährleistet das individuelle Recht auf Asyl und ist in internationalen Abkommen, wie zum Beispiel der Genfer Flüchtlingskonvention, verankert. Das Asylgrundrecht kann jedoch durch andere staatliche Interessen, wie zum Beispiel die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung, eingeschränkt werden.