Die Aufklärungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Arztes, Anwalts, Notars oder anderer Berufsgruppen, ihren Klienten oder Patienten alle relevanten Informationen über eine geplante Maßnahme, Behandlung oder Transaktion offen und verständlich mitzuteilen. Die Aufklärungspflicht dient dem Schutz der Selbstbestimmung und der Entscheidungsfreiheit des Klienten oder Patienten und ermöglicht es ihm, eine informierte Entscheidung zu treffen. Die Aufklärungspflicht ist in vielen Rechtsgebieten gesetzlich geregelt und kann je nach Sachverhalt und Berufsgruppe unterschiedliche Anforderungen und Konsequenzen haben. Bei Verletzung der Aufklärungspflicht können Schadensersatzansprüche oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden.