Die Auflage ist eine Verwaltungsanordnung, bei der der Adressat bestimmte Handlungen vornehmen oder unterlassen muss. Die Auflage kann in einem Verwaltungsakt, einem Bescheid oder einer Verfügung enthalten sein und dient dazu, bestimmte Zwecke oder Ziele der Verwaltung zu erreichen. Auflagen können in verschiedenen Bereichen auftreten, wie zum Beispiel im Baurecht, im Umweltrecht, im Steuerrecht oder in anderen Rechtsgebieten. Die Einhaltung von Auflagen kann durch die zuständigen Behörden überwacht und bei Verstößen mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen geahndet werden. Die Auflage ist ein bedeutsames Instrument der Verwaltung und dient der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben und der Sicherstellung gesetzlicher Vorgaben.