Die Auflassung ist eine rechtliche Handlung im Immobilienrecht, bei der ein Grundstückseigentümer sein Eigentum an einen Erwerber überträgt. Die Auflassung ist ein wesentlicher Bestandteil des Eigentumsübergangs und erfolgt in der Regel durch eine einseitige Willenserklärung des Veräußerers und eine Annahmeerklärung des Erwerbers. Die Auflassung wird in Form eines notariellen Kaufvertrags oder eines Grundstückskaufvertrags vollzogen und ist eine Voraussetzung für die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Die Auflassung bewirkt den Übergang des Eigentums am Grundstück und ist rechtlich bindend. Sie wird durch die Eintragung im Grundbuch besiegelt und gilt als Eigentumsnachweis für den Erwerber.