Die Aufsichtspflicht bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person, die aufgrund ihrer Aufsichts- oder Erziehungsbefugnis für die Sicherheit und das Wohl einer anderen Person, wie zum Beispiel eines Kindes, eines Schülers oder eines Schutzbefohlenen, verantwortlich ist. Die Aufsichtspflicht gilt in verschiedenen Situationen, wie zum Beispiel in der Familie, in der Schule, in der Kita, in der Jugendeinrichtung oder in der Pflege. Die Aufsichtspflicht dient dem Schutz von Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen und umfasst die Pflicht, Gefahren für das Wohl der Aufsichtspersonen abzuwenden und angemessen auf ihre Bedürfnisse und Interessen einzugehen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht können Schadensersatzansprüche oder Haftungsansprüche entstehen.