Der Augenscheinsbeweis ist ein Beweismittel im Zivilprozess, Strafprozess und Verwaltungsprozess, bei dem das Gericht sich durch eigenes Anschauen von Gegenständen, Sachverhalten oder Orten einen unmittelbaren Eindruck verschafft. Der Augenschein kann zum Beispiel bei der Begutachtung von Unfallstellen, bei der Besichtigung von Beweisgegenständen oder bei der Klärung von Streitfragen vor Ort angewendet werden. Der Augenscheinsbeweis dient dazu, den Tatsachenstoff zu ergänzen, Zweifel zu beseitigen und eine bessere Beurteilung der Sachlage zu ermöglichen. Der Richter kann den Augenschein von Amts wegen anordnen oder auf Antrag einer Partei durchführen. Der Augenscheinsbeweis wird in der Hauptverhandlung oder in einem gesonderten Ortstermin durchgeführt.