Das Augenscheinsobjekt bezeichnet den Gegenstand, die Sache oder den Ort, der im Rahmen eines Augenscheinsbeweises vom Gericht begutachtet wird. Das Augenscheinsobjekt kann in verschiedenen Verfahren vorkommen, wie zum Beispiel in einem Zivilprozess, einem Strafprozess oder einem Verwaltungsprozess. Es kann sich um physische Gegenstände, wie zum Beispiel Beweisstücke, Tatorte oder Unfallstellen, handeln oder um immaterielle Sachverhalte, wie zum Beispiel räumliche Gegebenheiten, Zustände oder Handlungen. Das Augenscheinsobjekt ist ein wesentliches Element des Augenscheinsbeweises und dient dazu, dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von den relevanten Tatsachen zu verschaffen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.