Das Auskunftsverweigerungsrecht bezeichnet das Recht einer Person, die Aussage zu verweigern oder bestimmte Fragen nicht zu beantworten, wenn sie dadurch sich selbst oder nahe Angehörige belasten würde. Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt in verschiedenen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel im Strafprozess, im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren, und kann von Zeugen, Beschuldigten, Angeklagten oder Betroffenen geltend gemacht werden. Das Auskunftsverweigerungsrecht dient dem Schutz der persönlichen Integrität und der Selbstbelastungsfreiheit und ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt. Die Geltendmachung des Auskunftsverweigerungsrechts kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, aber auch mit Konsequenzen verbunden sein, wie zum Beispiel der Verlust des Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrechts.