Als Ausländer werden Menschen bezeichnet, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, in dem sie sich aufhalten oder leben. Ausländer können sich temporär oder dauerhaft in einem anderen Land aufhalten, zum Beispiel als Touristen, Studenten, Arbeitsmigranten, Flüchtlinge oder in anderen rechtlichen Status. Die rechtliche Stellung von Ausländern wird durch das Ausländerrecht geregelt und kann verschiedene Aspekte umfassen, wie zum Beispiel das Visum, die Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitserlaubnis, die Integration, die Abschiebung oder die Staatsangehörigkeit. Die Bezeichnung „Ausländer“ kann neutral oder abwertend verwendet werden und ist in politischen und gesellschaftlichen Debatten häufig umstritten.