Der Auslandseinsatz der Bundeswehr bezeichnet die militärische Beteiligung der deutschen Streitkräfte in anderen Ländern außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets. Die Bundeswehr kann in verschiedenen Auslandseinsätzen tätig sein, wie zum Beispiel in Friedensmissionen, humanitären Einsätzen, Stabilisierungsoperationen oder im Rahmen von NATO-Missionen. Die Teilnahme an Auslandseinsätzen ist in der Regel politisch und völkerrechtlich legitimiert und erfolgt aufgrund von internationalen Verpflichtungen, Bündnissen oder Resolutionen. Der Auslandseinsatz der Bundeswehr ist in der deutschen Verfassung und im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt und unterliegt der Zustimmung des Bundestages. Die Teilnahme an Auslandseinsätzen ist ein kontrovers diskutiertes Thema und steht immer wieder in der Kritik.