Die Auslegung bezeichnet die rechtliche Interpretation von Gesetzen, Verträgen, Urkunden oder anderen Rechtsquellen, um deren Inhalt, Bedeutung und Anwendung zu klären. Die Auslegung ist ein bedeutsames Instrument der Rechtsanwendung und dient dazu, unklare oder mehrdeutige Rechtsnormen auszulegen und auf den konkreten Sachverhalt anzuwenden. Die Auslegung kann durch die Gerichte, die Behörden, die Vertragsparteien oder andere Rechtssubjekte erfolgen und unterliegt bestimmten Methoden, Regeln und Kriterien. Die Auslegung kann objektiv oder subjektiv sein, je nachdem, ob der objektive Sinn des Wortlauts oder der individuelle Wille der Vertragsparteien maßgeblich ist. Die Auslegung ist ein wichtiger Bestandteil der juristischen Argumentation und kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.