Das Aussageverweigerungsrecht bezeichnet das Recht einer Person, die Aussage vor Gericht, in einem Verwaltungsverfahren oder in einem anderen Verfahren zu verweigern, wenn sie dadurch sich selbst oder nahe Angehörige belasten würde. Das Aussageverweigerungsrecht gilt in verschiedenen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel im Strafprozess, im Zivilprozess oder im Verwaltungsverfahren, und kann von Zeugen, Beschuldigten, Angeklagten oder Betroffenen geltend gemacht werden. Das Aussageverweigerungsrecht dient dem Schutz der persönlichen Integrität und der Selbstbelastungsfreiheit und ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt. Die Geltendmachung des Aussageverweigerungsrechts kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, aber auch mit Konsequenzen verbunden sein, wie zum Beispiel dem Verlust des Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrechts.