Die Aussperrung ist eine Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitsrecht, bei der er die Arbeitnehmer von der Arbeit fernhält, indem er ihnen den Zugang zum Betriebsgelände verweigert. Dies geschieht in der Regel als Reaktion auf einen Streik oder eine Arbeitsniederlegung der Arbeitnehmer. Die Aussperrung soll den Druck auf die Gewerkschaften erhöhen und diese zu Zugeständnissen bewegen. Allerdings ist die Aussperrung nicht uneingeschränkt möglich, sondern unterliegt bestimmten rechtlichen Voraussetzungen und Beschränkungen. So muss sie zum Beispiel verhältnismäßig sein und darf nicht gegen das Prinzip der Tarifeinheit verstoßen. Zudem sind arbeitsrechtliche Mitbestimmungsrechte zu beachten.