Die Ausweisung ist ein hoheitlicher Akt, der im Aufenthaltsrecht angewendet wird. Dabei wird eine Person, die sich rechtmäßig oder auch rechtswidrig im Hoheitsgebiet eines Landes aufhält, zur Ausreise aus dem Land aufgefordert. Die Ausweisung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, zum Beispiel bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, bei Straftaten oder bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Sie unterscheidet sich von der Abschiebung, da sie meist aufgrund weniger schwerwiegender Umstände verhängt wird und die betroffene Person häufig die Möglichkeit hat, das Land freiwillig zu verlassen. Die Ausweisung ist ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte und unterliegt daher strengen rechtlichen Voraussetzungen und Prüfungen.